LOGOPÄDISCHE PRAXIS SEEL Häufige Fragen FAQ Logopädie Tätigkeitsfelder, Verordnungen und Ziele  Wer braucht eine logopädische Behandlung? Logopäd*dinnen untersuchen und behandeln Menschen jeden Alters mit Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen, die organisch oder funktionell verursacht werden.  Wie bekomme ich eine logopädische Behandlung? Die Logopädie ist Teil der medizinischen Grundversorgung. Sie beinhaltet die Untersuchung und Behandlung krankheitsbedingter Kommunikations- und Schluckstörungen, aber auch Maßnahmen zur Prävention. Die logopädische Behandlung muss von Ärzt*innen verordnet werden und erfolgt in der Regel in Einzeltherapie à 45 Minuten, seltener auch in Gruppentherapie.  Folgende Ärzt*innen können bei Bedarf eine logopädische Verordnung ausstellen: •	Hausärzt*innen •	Kinderärzt*innen •	HNO-Ärzt*innen und Phoniater*innen •	Neurolog*innen •	Kinder- und Jugendpsychiater*innen •	Zahnärzt*innen und Kieferorthopäd*innen  Mittels dieser Verordnung können Sie sich mit einer logopädischen Praxis Ihrer Wahl in Verbindung setzen.  Welche Ziele hat eine logopädische Behandlung? Der/die Klient*in soll eine individuell befriedigende Kommunikationsfähigkeit erreichen. Das kann beispielsweise die Schulfähigkeit eines Kindes oder die Wiedererlangung der Berufsfähigkeit eines Erwachsenen sein. Bei Schluckstörungen kann es das Wiedererlangen der Fähigkeit, Nahrung oral aufzunehmen oder die Verbesserung des Speichelschluckens mit anschließendem Entfernen der Trachealkanüle sein.  Was geschieht bei einer logopädischen Behandlung? Untersuchung Zu Beginn werden - je nach Grund des Kommens - Artikulation, Wortschatz, Grammatik, Verstehen von Sprache, Schreib- und Leseleistungen oder aber Stimm- und Schluckfunktionen getestet. Die Ergebnisse dieser Untersuchung bilden zusammen mit dem ärztlichen Befund die Grundlage für die Auswahl der Behandlungsmethoden.  Therapie Jede logopädische Therapie enthält neben spezifischen Übungen Gespräche über den Therapieverlauf und den zu erwartenden Erfolg sowie die Anleitung zum selbständigen Üben. Sie berücksichtigt immer die individuelle Lebenssituation des Klienten/der Klientin. Besondere Beachtung findet die Einbeziehung von Angehörigen in die Therapie. Häufig ist auch eine interdisziplinäre Zusammenarbeit mit anderen Leistungserbringern des Gesundheitswesens wie Ärzt*innen, Ergotherapeut*innen und Physiotherapeut*innen sinnvoll.  Beratung Die logopädische Beratung beinhaltet die Aufklärung über Ursache und Auswirkungen des jeweiligen Störungsbildes. Sie informiert über Inhalte und den Verlauf der Behandlung und gibt gezielte Hinweise zum verbesserten Umgang im Alltag.   Bei Fragen zur Einschulung bzw. Wiedereingliederung in den Beruf ist oftmals ein logopädisches Gutachten gefordert.  Werden auch Hausbesuche durchgeführt? Ärztlich verordnete Hausbesuche bei eingeschränkter Mobilität werden durchgeführt und je nach Dringlichkeit auch bevorzugt behandelt.  Wer übernimmt die Kosten einer logopädischen Behandlung? Gesetzlich Versicherte Bei Kindern und Jugendlichen werden die Behandlungskosten vollständig von Ihrer Krankenkasse zum jeweils gültigen Kassensatz übernommen. Erwachsene müssen, sofern sie nicht von der Zuzahlung befreit sind, pro Verordnung eine Pauschale von 10,00 Euro Verordnungsblattgebühr sowie einen Eigenanteil von 10 % der Behandlungskosten übernehmen.  Privat Versicherte Die Abrechnung erfolgt nach praxisinternen Sätzen.
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Häufige Fragen FAQ Logopädie Tätigkeitsfelder, Verordnungen und Ziele  Wer braucht eine logopädische Behandlung? Logopäd*dinnen untersuchen und behandeln Menschen jeden Alters mit Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen, die organisch oder funktionell verursacht werden.  Wie bekomme ich eine logopädische Behandlung? Die Logopädie ist Teil der medizinischen Grundversorgung. Sie beinhaltet die Untersuchung und Behandlung krankheitsbedingter Kommunikations- und Schluckstörungen, aber auch Maßnahmen zur Prävention. Die logopädische Behandlung muss von Ärzt*innen verordnet werden und erfolgt in der Regel in Einzeltherapie à 45 Minuten, seltener auch in Gruppentherapie.  Folgende Ärzt*innen können bei Bedarf eine logopädische Verordnung ausstellen: •	Hausärzt*innen •	Kinderärzt*innen •	HNO-Ärzt*innen und Phoniater*innen •	Neurolog*innen •	Kinder- und Jugendpsychiater*innen •	Zahnärzt*innen und Kieferorthopäd*innen  Mittels dieser Verordnung können Sie sich mit einer logopädischen Praxis Ihrer Wahl in Verbindung setzen.  Welche Ziele hat eine logopädische Behandlung? Der/die Klient*in soll eine individuell befriedigende Kommunikationsfähigkeit erreichen. Das kann beispielsweise die Schulfähigkeit eines Kindes oder die Wiedererlangung der Berufsfähigkeit eines Erwachsenen sein. Bei Schluckstörungen kann es das Wiedererlangen der Fähigkeit, Nahrung oral aufzunehmen oder die Verbesserung des Speichelschluckens mit anschließendem Entfernen der Trachealkanüle sein.  Was geschieht bei einer logopädischen Behandlung? Untersuchung Zu Beginn werden - je nach Grund des Kommens - Artikulation, Wortschatz, Grammatik, Verstehen von Sprache, Schreib- und Leseleistungen oder aber Stimm- und Schluckfunktionen getestet. Die Ergebnisse dieser Untersuchung bilden zusammen mit dem ärztlichen Befund die Grundlage für die Auswahl der Behandlungsmethoden.  Therapie Jede logopädische Therapie enthält neben spezifischen Übungen Gespräche über den Therapieverlauf und den zu erwartenden Erfolg sowie die Anleitung zum selbständigen Üben. Sie berücksichtigt immer die individuelle Lebenssituation des Klienten/der Klientin. Besondere Beachtung findet die Einbeziehung von Angehörigen in die Therapie. Häufig ist auch eine interdisziplinäre Zusammenarbeit mit anderen Leistungserbringern des Gesundheitswesens wie Ärzt*innen, Ergotherapeut*innen und Physiotherapeut*innen sinnvoll.  Beratung Die logopädische Beratung beinhaltet die Aufklärung über Ursache und Auswirkungen des jeweiligen Störungsbildes. Sie informiert über Inhalte und den Verlauf der Behandlung und gibt gezielte Hinweise zum verbesserten Umgang im Alltag.   Bei Fragen zur Einschulung bzw. Wiedereingliederung in den Beruf ist oftmals ein logopädisches Gutachten gefordert.  Werden auch Hausbesuche durchgeführt? Ärztlich verordnete Hausbesuche bei eingeschränkter Mobilität werden durchgeführt und je nach Dringlichkeit auch bevorzugt behandelt.  Wer übernimmt die Kosten einer logopädischen Behandlung? Gesetzlich Versicherte Bei Kindern und Jugendlichen werden die Behandlungskosten vollständig von Ihrer Krankenkasse zum jeweils gültigen Kassensatz übernommen. Erwachsene müssen, sofern sie nicht von der Zuzahlung befreit sind, pro Verordnung eine Pauschale von 10,00 Euro Verordnungsblattgebühr sowie einen Eigenanteil von 10 % der Behandlungskosten übernehmen.  Privat Versicherte Die Abrechnung erfolgt nach praxisinternen Sätzen.
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